Briefwahl

DIE KLEINSTE WAHLKABINE DER WELT

Wenn Sie zur Kommunal- und Landratswahl am 14. März 2021 aus Gründen des Infektionsschutzes den Gang in Ihr Wahllokal vermeiden wollen, verreist sind oder noch nicht wissen, ob Sie an diesem Tag Zeit haben, können Sie einfach schon vorher per Brief wählen.

 

  • Um bequem und in Ruhe von zu Hause aus per Brief wählen zu können, müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu können Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und abschicken. Haben Sie diese nicht zur Hand, können Sie die Briefwahl einfach formlos beantragen, z.B. per Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich nach Ausweisvorlage im Wahlamt Ihrer Gemeinde/Stadt. Die Adresse bzw. Faxnummer Ihres Wahlamtes können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.

 

  • Rechtzeitig abschicken: Von größter Wichtigkeit ist es, dass Sie den Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post oder gleich beim zuständigen Wahlamt abgeben. Stimmzettel, die nach dem 14. März, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen, werden nicht gezählt. Wenn Sie den Wahlbrief mit den Stimm-zetteln per Post einsenden, sollten Sie deshalb die Wahlunterlagen spätestens am Mittwoch, dem 10. März abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher.

 

  • Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, bis spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beantragt und abgegeben werden.